Geländer
Ein Geländer übt zwei wichtige Funktionen in und am Gebäude
aus:
Es kann als gestaltetendes Element eingesetzt werden und gibt
dem Gebäude seinen persönlichen Charakter. Zusätzlich ist es
immer eine Absturzsicherung mit wichtiger
Sicherheitsfunktion.Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit
mehr als drei Stufen vorgesehen werden.
Diese Vorgaben von Geländern sind weitgehend in Normen geregelt.
Hier gelten insbesondere die LBO (Landesbauordnung), die DIN 1055,
die DIN 18 065 und die Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften!
Es sind bei Ihrer Planung von Beginn an immer alle Themen zu
berücksichtigen. Wir unterstützen Sie dabei!
Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der Materialauswahl und den
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es fast keine Grenzen. Wir
möchten Ihnen möglichst viele Gestaltungsmöglichkeiten
anbieten.
Geländer sollten wenn möglich vor Beginn der Maurer-, Gipser-,
Beton- und Zimmererarbeiten geplant werden, da die
Unterkonstruktionen für die Geländeraufbauten und statische
Lasten ausgelegt sein müssen.
Geländer können wir aus Be- und Festigkeitsgründen nicht auf Putz,
Wärmedämmung oder einer Wärmeisolierung befestigen.
Geländer im Freien oder in Feuchträumen dürfen nur mit
Befestigungen aus Edelstahlmaterialien befestigt werden, um
Korrosion zu vermeiden.
Geländer - Lochblech / Glaselemente
Mit unseren Lochblech- oder Glaselementen als Geländerfüllungen
heben Sie sich von dem Standard ab.
Sie zeigen mit dieser Wahl eine hohe und ansprechende
Individualität.
Vergessen Sie einfache und monotone gelochte Lochbleche.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Balkongeländer
und -verkleidungen sowie Treppengeländer aus
korrosionsgeschützem Metall, Edelstahl oder Glas und
Aluminium ansprechend gestalten können.