Frank Diekmännken
Teppenhandlauf
http://www.diekmaennken.de/teppen-handlaeufe.html

© 2020 Frank Diekmännken
 

Referenzen / Galerie

Treppenhandlauf

Treppenhandläufe dienen der Sicherheit und können auch als Designobjekte diesen Zweck erfüllen. Gerne beraten wir Sie zu interessanten Varianten.

Treppenhandlaufhöhe

Treppenhandläufe können in der Höhe von der Geländerhöhe abweichen, sie sollten aber bequem zu benutzen sein. Für Treppenhandläufe empfehlen wir eine MIndesthöhe von 80 cm und eine maximale Höhe von 112 cm. Gemessen wird dieses Maß über die Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf. Nach der DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen werden 85 bis 90 cm empfohlen.

Seitenabstand des Treppenhandlaufes

Der Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen (Wand) muss mindestens 5 cm betragen um eine Verletzung beim Greifen zu verhindern.

Geländer und Handläufe

Die offenen Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen sollten durch ein Geländer gesichert werden. Die Geländerhöhe sollte über der Stufenvorderkante ca. 90 cm betragen. Bei hohen Treppen und einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. (z. B. Fluchttreppe).

Geländer müssen so konstruiert sein, dass Personen nicht hindurchfallen können. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden kann, sollte die Geländeröffnung nicht breiter als 12 cm ausgeführt sein.

Handläufe dienen dem Treppennutzer als ein sicherer Halt. Sie müssen so gearbeitet sein, dass sie ein sicheres Umgreifen ermöglichen. Die Enden der Handläufe sollen so gestaltet sein, daß man nicht daran hängen bleiben kann.

Treppen mit mehr als vier Stufen müssen einen Handlauf haben, soweit dieser nicht bereits aufgrund des Bauordnungsrechts der Länder bei einer geringeren Stufenzahl gefordert wird.

Mindestanforderungen Treppengeländerhöhen

Die Maße müssen entsprechend den Anforderungen der Landesbauordnungen bzw. dem Arbeitsschutzrecht des Bundes (insbesondere Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien) ausgeführt sein.